Am 1. März 2016 verlangte die amtliche Verteidigerin die Ausscheidung von bezeichneten privaten Daten vorzunehmen. Die Staatsanwaltschaft teilte am 18. April 2016 mit, dass gemäss Auskunft des Fachbereichs Digitale Forensik (FDF) der Datenexport und die nötige Sichtung schätzungsweise rund zwei Stunden dauern und CHF 240.00 kosten würden. Sollte der Beschwerdeführer mit diesem Vorgehen einverstanden sein, werde er gebeten, sich direkt mit dem FDF in Verbindung zu setzen.