Das Akkusationsprinzip verlangt, dass Tatvorwürfe möglichst genau formuliert werden müssen. In einem Fall wie dem vorliegenden, in welchem es in zahlreichen Fällen um das Versenden von pornografischen Daten an verschiedene Empfänger/Empfängerinnen im Rahmen von verschiedenen Chats geht, kann die genaue Umschreibung des Tatvorwurfs nur durch detaillierte Aufarbeitung der einzelnen Chats geschehen und ist entsprechend aufwändig, da dem Beschuldigten der genaue Zeitpunkt bekannt gegeben werden muss, an welchem er sich durch Versenden / Empfangen von pornografischen Daten bzw. Erstellen von pornografischen Schriften strafbar gemacht haben soll.