Sie ging Mitte Februar 2017 bei der Staatsanwaltschaft ein. Anschliessend wurden durch die zuständige Staatsanwältin die Vorbereitung der Schlusseinvernahme sowie die Verfassung der Anklageschrift an die Hand genommen. Das Akkusationsprinzip verlangt, dass Tatvorwürfe möglichst genau formuliert werden müssen.