Nachdem eine Entschlüsselung der verschlüsselten Partition durch den FDF nicht gelungen war, entschloss sich die Verfahrensleitung, von der Möglichkeit einer Entschlüsselung durch EURO- POL in Den Haag Gebrauch zu machen. Die entsprechenden Daten wurden Anfang September 2016 auf diplomatischem Weg an EUROPOL überbracht. Eine Entschlüsselung gelang aber auch dort nicht. Nachdem alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft waren, wurde die Anzeige verfasst. Sie ging Mitte Februar 2017 bei der Staatsanwaltschaft ein.