An der erwähnten Sitzung wurde die Verfahrensleiterin dahingehend informiert, dass sich auf den Speichermedien des Beschuldigten eine mehrere Gigabyte Daten enthaltende verschlüsselte Partition befinde. Die bisherigen Auswertungen ergaben den Verdacht, dass sich in dieser verschlüsselten Partition illegale Daten befinden könnten (Laufwerk Z:\ Verzeichnis „XES“, was rückwärts gelesen „SEX“ bedeutet). Die Passwörter dazu gab der Beschuldigte nicht bekannt. Somit mussten die Ermittlungen auf zwei Gleisen gleichzeitig weiter vorangetrieben werden.