Weiter war eine kurze Videosequenz zu sehen, in welcher eine Kinderhand an einem Penis manipuliert. Diese Ergebnisse zogen entsprechende Ermittlungen nach sich, bis feststand, dass es sich bei dem Jungen auf diesen Bildern ebenso wie auf dem Video, welches sich auf der GoPro-Kamera befand (Inhaltsbeschreibung des Videos vgl. Antrag auf Entsiegelung vom 26.06.2015), um den Sohn des Beschuldigten, H.________, geb. 15.11.2004, handelt. An der erwähnten Sitzung wurde die Verfahrensleiterin dahingehend informiert, dass sich auf den Speichermedien des Beschuldigten eine mehrere Gigabyte Daten enthaltende verschlüsselte Partition befinde.