Die Datenmenge machte es schwierig für das Kantonale Zwangsmassnahmengericht, ein Konzept zu erarbeiten, welches gleichzeitig die Verfahrensrechte des Beschuldigten respektierte, die Beweissicherung nicht tangierte sowie die Praktikabilität berücksichtigte. Aufgrund der Komplexität des Entsiegelungsverfahrens wurde dem Beschuldigten Rechtsanwältin B.________, welche dieser vorerst privat mandatiert hatte, als amtliche Verteidigerin beigeordnet. Der Schriftenwechsel im Entsiegelungsverfahren dauerte bis am 10. August 2015.