___ eröffnet wegen Pornografie. Es wurden ein Hausdurchsuchungsbeschluss sowie ein Auftrag an die Polizei erteilt, diese Hausdurchsuchung durchzuführen, den Beschuldigten zu befragen und erkennungsdienstlich zu behandeln sowie die sichergestellten Gegenstände auszuwerten. Die Hausdurchsuchung mit anschliessender Befragung des Beschuldigten konnte am 18. Juni 2015, drei Wochen nach Übernahme des Verfahrens, durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass der Beschuldigte im Anschluss an die Hausdurchsuchung nicht verhaftet wurde.