8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Fürsprecher B.________ wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung wie folgt ausgerichtet: