Daran ändert ebenfalls nichts, dass die Zivilklage im vorgenannten Strafbefehl vom 16. Juni 2016 auf den Zivilweg verwiesen wurde und entsprechend die Deliktsumme nicht definitiv auf CHF 6‘600.00 quantifiziert werden kann. Es ist notorisch, dass die Säuberung einer Sprayerei mit viel Aufwand verbunden sein kann und rasch mehrere tausend Franken kostet, zumal teilweise versucht wird, künftigen Schmierereien mit speziellen Reinigungs- und Malerarbeiten entgegenzuwirken. Nicht unverhältnismässig macht die angeordnete Zwangsmassnahme schliesslich, dass 1.5 Jahre eine lange Zeit im Leben eines Jugendlichen sein könnten.