7 Anderseits erhöht sich wegen der vorangegangenen Verurteilung des Beschwerdeführers die Wahrscheinlichkeit respektive liegen erhebliche und konkrete Anhaltspunkte vor, dass der Beschwerdeführer in Vergangenheit oder in Zukunft in weitere Straftaten involviert war oder sein wird. Die vom Bundesgericht verwendeten Adjektive «erheblich» und «konkret» verdeutlichen in diesem Kontext, dass es sich um Anhaltspunkte handeln muss, die von einer gewissen Relevanz sind, sowie dass diese nicht abstrakt beziehungsweise fiktional sein dürfen.