__ AG mit einem Tag-Stift mehrere Schriftzüge angebracht. Zwischen dem 2. September 2015 und 14. Oktober 2015 habe er mehrere Schriftzüge an das Felsenau-Viadukt gesprayt. Er sei dafür rechtskräftig verurteilt worden. Damit lägen genügend Anhaltspunkte vor, dass der Beschwerdeführer in der Vergangenheit sowie in der Zukunft mit erhöhter Wahrscheinlichkeit in Straftaten involviert gewesen sei oder sein werde. An der Aufklärung von Sachbeschädigungsdelikten bestehe aufgrund ihrer Schwere ein erhebliches öffentliches Interesse, zumal der Schriftzug „H.________" mehrmals angebracht worden sei und die Deliktssumme im Bereich von mehreren tausend Franken liege.