3 Tatort habe die Polizei diverse Spurenträger (Action-Kamera, Sprayer Utensilien, diverse Spraydosen, Cola-Flasche) sicherstellen und auf DNA-Spuren positiv auswerten können. Um diese DNA-Spuren der Täterschaft zuordnen zu können und um die in diesem Zusammenhang begangenen allfälligen weiteren Delikte aufzuklären, sei die erkennungsdienstliche Erfassung unerlässlich. Der Beschwerdeführer sei anhand des Bildmaterials in der Kamera als mutmasslich beteiligte Person an der Sprayerei identifiziert worden.