Nachdem der Polizei am 8. November 2016 gemeldet worden sei, dass zwei Sprayer sich in G.________ an der Autobahnlärmschutzwand zu schaffen machten, sei die Polizei ausgerückt. Die Täterschaft (zwei unbekannte Personen) sei geflüchtet, als sich die Polizisten genähert hätten und es sei der Täterschaft durch Überquerung des Autobahnzaunes gelungen, über die Autobahn zu flüchten. Am