Die DNA-Analyse und erkennungsdienstliche Erfassung dürften nicht routinemässig erfolgen. Es sei ebenso das Alter des Betroffenen zu berücksichtigen (Urteil des Bundesgerichts 1B_111/2015 vom 20. August 2015, E 3.4 und 3.5). Der Beschwerdeführer sei 15 Jahre alt. Mit der Analyse würde er als potentieller Krimineller behandelt werden, obwohl nicht aktenkundig sei, dass er etwas Schwerwiegendes angerichtet hätte. Dies könne sich nachteilig auf seine Weiterentwicklung und die Integration in die Gesellschaft auswirken.