1. Die Regionale Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung. Am 6. Dezember 2016 ordnete die Jugendanwaltschaft die erkennungsdienstliche Erfassung gemäss Art. 260 ff. Schweizerische Strafprozessordnung (StPO; SR 312) und die Erstellung eines DNA-Profils gemäss Art. 255 StPO an. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 3. Februar 2017 Beschwerde und beantragte Folgendes: 1. Die angefochtene Verfügung der Staatsanwaltschaft sei vollumfänglich aufzuheben und diese sei anzuweisen, den entsprechenden Antrag an die Kantonspolizei zurückzuziehen.