1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt und mit der geleisteten Sicherheit von CHF 1‘000.00 verrechnet. Die am 3. Oktober 2017 doppelt geleistete Sicherheit von CHF 1‘000.00 wird den Beschwerdeführern zurückerstattet. 3. Den Beschuldigten wird keine Entschädigung ausgerichtet.