3. Aus dem Berichtsrapport vom 18. Januar 2017 geht hervor, dass der Beschwerdeführer der Kantonspolizei per E-Mail drei MMS-Bilder und in der Folge auch zwei ausgefüllte Formulare (Strafantrag - Privatklage) per Post übermittelte. Er wirft den Beschuldigten darin vor, am 22. April 2014 und im Zeitraum vom 28. Oktober 2014 bis 10. September 2016 Bild- und Tonmaterial illegal erstellt zu haben und verlangt dessen Herausgabe. Die äusserst dürftigen Angaben lassen lediglich die Mutmassung zu, dass die beiden Beschuldigten den Beschwerdeführer und weitere Personen vom benachbarten Haus aus gefilmt haben.