Die Beschwerdeführerin wird in den Formularen Strafantrag - Privatklage als Geschädigte genannt, der Strafantrag und die Privatklage sind aber einzig durch den Beschwerdeführer unterzeichnet. Mit Blick darauf ist daher fraglich, ob sich auch die Beschwerdeführerin als Straf- und Zivilklägerin konstituierte. In Anbetracht des Ausgangs des Verfahrens kann dies letztlich offen bleiben. Jedenfalls ist soweit den Beschwerdeführer betreffend auf die Beschwerde einzutreten. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Einstellung des Verfahrens gegen die Beschuldigten wegen Erstellens von Bild- und Tonmaterial.