1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) nahm das Verfahren gegen den Beschuldigten und die Beschuldigte wegen «Erstellens/Herausgabe von Bild- und Tonmaterial, EDÖB (?)» am 22. August 2017 nicht an die Hand. Dagegen reichten die Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 10. September 2017 Beschwerde ein. Sie beantragten die Weiterführung der Strafuntersuchung durch eine ausserkantonale, unabhängige und gesetzestreue Staatsanwaltschaft, die Herausgabe der illegal erstellten Ton- und Bildaufnahmen sowie eine Wiedergutmachung in Form einer Parteientschädigung.