3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht, Gerichtspräsident M.________ (mit den Akten) - Staatsanwältin C.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft Bern, 22. September 2017 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: