Es dürfe deshalb auch nicht mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren gerechnet werden. Der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen ihn von den anderen abgetrennt habe, lege ebenfalls den Schluss nahe, dass die Staatsanwaltschaft mit Überhaft rechne. Die Abtrennungsverfügung vom 8. August 2017 werde damit begründet, dass die Ermittlungen gegen ihn weit vorangeschritten seien, so dass eine Schlusseinvernahme in wenigen Tagen möglich scheine. Das bedeute, dass ihm nicht zuzumuten sei, noch zu warten, bis alle Verfahren abgeschlossen werden.