plante und begehen wollte. So deuten die Aufzeichnungen klar daraufhin, dass sich der Beschwerdeführer während der Gespräche teilweise bereits in einem Objekt befand (vgl. TK- Protokolle vom 26. April 2016 und 1. Mai 2016, Akten KZM 17 705). Auch die Aussagen von K.________ bestätigen dies. Es kann auf seine Einvernahme vom 2. März 2017 (Akten KZM 17 705) verwiesen werden. 4.4 Der Beschwerdeführer bringt vor, K.________ habe diese Aussagen am 2. März 2017 nur gemacht, um vom abgekürzten Verfahren zu profitieren und dadurch schneller aus dem Gefängnis zu kommen. Anlässlich der Einvernahme vom 21. Februar 2017 sei K._____