Akten KZM 16 1574) weisen daraufhin, dass der Beschwerdeführer eine massgebliche Rolle ausübte. Aus dem Audio-Gespräch Nr. 3185 vom 12. April geht zudem hervor, dass der Beschwerdeführer selber von seinem soeben durchgeführten, jedoch missglückten Versuch erzählte, den Wirt zum Öffnen der Türe zu bewegen (vgl. Deliktsblatt S. 22; Akten KZM 16 1574). Auch mit Blick darauf ist nicht ersichtlich und wird denn auch nicht begründet, weshalb die Aussagen der anderen Beschuldigten weniger glaubhaft als diejenigen des Beschwerdeführers sein sollten.