sowie verschiedene andere Personen wegen Verdachts der Begehung von banden- und gewerbsmässigen Einbruchdiebstählen. Anhand dieser Ermittlungen und der in diesem Zusammenhang bereits angeordneten Überwachungsmassnahmen konnte der Raub vom 12. April 2016 dieser Gruppierung zugeordnet werden (vgl. Berichtsrapport vom 2. Juni 2016, Akten KZM 16 754). Die GPS Überwachung des Fahrzeuges von F.________ ergab, dass dieses bereits zwei Tage vor dem Überfall längere Zeit in der Gegend des Tatorts herum gefahren ist und sich auch wenige Stunden vor dem Überfall in der Nähe des Tatortes befand.