Staatsanwältin C.________, welche am 12. September 2017 von der Generalstaatsanwaltschaft mit der Wahrnehmung der staatsanwaltlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren betraut wurde, beantragte in ihrer Stellungnahme vom 13. September 2017 die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer replizierte am 20. September 2017 und hielt an den gestellten Anträgen fest.