6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 28. August 2017 wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wird angewiesen, entweder für die Straf- und Zivilklägerin 1 oder für den Straf-und Zivilkläger 2 einen anderen amtlichen Rechtsbeistand zu bestimmen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern.