Der Privatkläger selber vertritt zwar momentan dieselbe Version des Sachverhalts, der den Ursprung für dieses eigentliche «Gegen-Verfahren» bildet, wie seine Mutter. Allerdings erscheint es der Beschwerdekammer mehr als bloss theoretisch möglich, dass der Privatkläger von dieser Auffassung wieder abrücken und/oder eine Dritt- respektive Mittelposition einnehmen könnte.