Der Interessenkonflikt bei der Rechtsvertreterin der Privatkläger nach Art. 12 Bst. c BGFA führe zu einer unzulässigen Doppelvertretung. 6. 6.1 Gemäss Art. 127 Abs. 3 StPO kann der Rechtsbeistand in den Schranken von Gesetz und Standesregeln im gleichen Verfahren die Interessen mehrerer Verfahrensbeteiligter wahren. Die Berufsregeln für Anwältinnen und Anwälte sind in Art. 12 BGFA geregelt. Gemäss Bst. c dieser Bestimmung haben Anwälte jeden