Insoweit ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. 2.3 Soweit der Beschwerdeführer der Beschuldigten 1 den Vorwurf macht, sie habe während längerer Zeit die Rückgabe seines Autos BMW X6 verweigert und es verschwinden lassen wollen, ist er als Eigentümer des Fahrzeugs durch die angezeigte Tat in eigenen rechtlich geschützten Interessen unmittelbar betroffen. Er ist zur Beschwerdeerhebung legitimiert. In der angefochtenen Verfügung hat die Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf unter dem Tatbestand der Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, Veruntreuung und Sachentziehung geprüft.