Nicht geschädigt im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO sind ferner Personen, denen aus dem Strafverfahren indirekt materielle oder immaterielle Vorteile erwachsen können, aber deren Rechtsposition nicht im Schutzbereicht der verletzten Strafnorm miteinbezogen ist (vgl. MAZZUC- CHELLI/POSTIZZI, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 25 zu Art. 115 StPO). 2.2 Der Beschwerdeführer ficht mit seiner Beschwerde die gesamte Einstellung des Strafverfahrens gegen die Beschuldigten an. Unter dem Titel der unbefugten Da-