_ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 4. September 2017 Beschwerde. Er beantragte, die Verfügung der Staatsanwaltschaft sei aufzuheben und es sei gegen die Beschuldigten Anklage wegen Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, Veruntreuung, Sachentziehung, unbefugter Datenbeschaffung und Urkundenfälschung zu erheben. Eventualiter sei gegen die Beschuldigten ein Strafbefehl zu erlassen. Die Generalstaatsanwaltschaft schloss am 4. Oktober 2017 auf Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschuldigten liessen sich innert Frist nicht vernehmen.