zu Art. 3 DSG). Ein Persönlichkeitsprofil entsteht anhand der Zusammenstellung einer Zahl von Daten etwa über die Persönlichkeitsstruktur sowie über berufliche und private Aktivitäten, die ein Gesamt- oder wesentliches Teilbild einer betroffenen Person ergeben. Dabei ist möglich, dass auch anhand einer systematischen Zusammentragung von grundsätzlich nicht besonders schützenswerten Daten auf besonders schützenswerte Datenmengen geschlossen werden kann (BSK DSG-BLECHTA, N. 67 zu Art. 3 DSG).