Aus diesem Grund sei das Verfahren zu eröffnen und mit allen Mitteln zu versuchen, die Identität der Urheber der Aktion herauszufinden. So sei es beispielsweise möglich, dass über Kameraaufnahmen in den Städten Biel und Solothurn die Kennzeichen der Fahrzeuge der Verfolger her- 6 ausgefunden werden könnten. Allenfalls könne auch versucht werden, über eine Anfrage nach Grossbritannien den Besitzer der SIM-Karte herauszufinden.