Am 9. August erteilte die zuständige Staatsanwältin der Kantonspolizei Bern den Auftrag zu ergänzenden polizeilichen Ermittlungen; sie liess den GPS-Tracker auf eine allfällig enthaltene SIM-Karte untersuchen und falls seine solche vorhanden ist, den entsprechenden Abonnenten ermitteln. Aus dem entsprechenden Bericht der Kantonspolizei geht hervor, dass das Gehäuse des GPS-Trackers mit Gewalt geöffnet werden musste. Die enthaltene SIM-Karte wurde analysiert, wobei festgestellt wurde, dass diese keine verwertbaren Angaben enthielt ausser der IMSI- Nummer und der Seriennummer.