Der Beschwerdeführer wurde am 26. Juni 2017 polizeilich zur Sache einvernommen. Dabei gab er zusammengefasst an, er habe am 15. Mai 2017 um ca. 10.00 Uhr in Solothurn bemerkt, dass ihm vier Fahrzeuge folgen würden. Ein Lenker habe ihn auch mit einer Videokamera gefilmt. Es habe bereits zwei Wochen vor dem Vorfall eine Meldung auf dem Bordcomputer seines Fahrzeuges gehabt, dass etwas mit der Elektrik der Parksensoren nicht stimme. Er sei durch diesen Vorfall massiv psychisch geschädigt und habe Angst, in seiner eigenen Wohnung zu schlafen. Für ihn sei klar, dass die C.________ Versicherung diese Überwachung getätigt habe.