Dass er auf den A-Post-Brief relativ rasch nach Erhalt reagiert hat, könnte schlicht damit erklärbar sein, dass er in diesen Tagen gerade seine Post gesichtet hat. Es ist nicht erkennbar, welches Interesse die Post haben könnte, wider besseres Wissen zu behaupten, der Beschwerdeführer leere seinen Briefkasten mutmasslich nur ca. alle zwei bis drei Wochen. Nichts zu seinen Gunsten ergibt sich für den Beschwerdeführer auch daraus, dass er nachweislich vom 8. bis am 9. November 2017 im Spital war. Dies begründet nicht, weshalb seine Einsprache gültig sein sollte.