3 ben worden, er dürfe keine Aussage machen. Die Sache sei von der Post L.________ sodann zur Post M.________ und zuletzt zur Post N.________ verschoben worden. Es sei klar, dass die Post in N.________ nur zu ihren Gunsten aussage. Dass er, der Beschwerdeführer, nur alle drei Wochen die Post leere, sei ausgeschlossen. Als er den Brief mit A-Post erhalten habe, habe er am folgenden Tag Einsprache erhoben. Im Zweifelsfall sei hier für den Angeklagten zu urteilen. Es könne niemand mit Sicherheit sagen, dass er den Abholschein erhalten habe.