Es ist demzufolge davon auszugehen, dass die Einsprache gegen den Strafbefehl zu spät erfolgt ist, weil der Beschuldigte seinen Briefkasten nur sporadisch leert. Erfahrungsgemäss wendet die Post gerade bei Einschreibesendungen grosse Sorgfalt bei der Zustellung bzw. den Zustellversuchen an. Auch wenn es vorkommen kann, dass sich zwischendurch mal eine uneingeschriebene Sendung in einen anderen Briefkasten „verirrt", ist davon auszugehen, dass dies bei Abholungseinladungen für Einschreibesendungen nicht geschieht.