Eine Fehlzustellung könne ausgeschlossen werden, umso mehr als der Briefkasten des Beschuldigten separat bedient werde und sich nicht bei den anderen Briefkästen dieses Gebäudes befinde. Hingegen hätten die Angestellten der Post festgestellt, dass der Beschuldigte seinen Briefkasten nur alle 2-3 Wochen leere, es sei daher gut möglich, dass er eine Abholungseinladung zu spät bemerke (vgl. Schreiben der Post vom 12.05.2017). 9. Es ist demzufolge davon auszugehen, dass die Einsprache gegen den Strafbefehl zu spät erfolgt ist, weil der Beschuldigte seinen Briefkasten nur sporadisch leert.