Nachdem ihm der Strafbefehl dann noch per A-Post zugegangen sei, habe er auch umgehend Einsprache erhoben. Am Wohnort des Beschuldigten würden zudem postalisch chaotische Zustände herrschen, indem Post jeweils in irgendwelchen Briefkästen landen würden, so die Post für den Beschuldigten oftmals auch beim Garagenbetrieb nebenan. 8. Aufwändige Abklärungen des Gerichts bei der zuständigen Poststelle ergaben, dass Einschreibesendungen ausnahmslos mit Abholungseinladung avisiert würden und diese Einladungen auch ordnungsgemäss in einen mit dem Namen des Beschuldigten versehenen Briefkasten eingeworfen würden.