3 derart heftiger Form angreift und standeswidrigen sowie weiteren fehlbaren Verhaltens bezichtigt. Es ist kaum denkbar, dass ein Anwalt unter solchen Umständen unbefangen eine sachkundige, engagierte und effektive Verteidigung gewährleisten könnte. Schliesslich liegt die anwaltliche Erklärung vor, dass eine wirksame Verteidigung nicht mehr gewährleistet werden könne: In seiner Stellungnahme vom 21. September 2017 stellt Rechtsanwalt B.________ explizit und mit glaubhaft gemachter Begründung den Antrag auf Entlassung aus dem amtlichen Mandat.