Da diverse haltlose Vorwürfe gegen ihn – Rechtsanwalt B.________ – erhoben würden, sei nicht zu erwarten, dass eine zukünftige effektive Zusammenarbeit zwischen ihm und dem Beschwerdeführer möglich sein werde. Unbesehen darum, ob die Vorwürfe berechtigt sind oder nicht, scheint es für einen amtlichen Verteidiger nicht zumutbar, eine Person weiterhin zu vertreten, die ihn in