Am 6. Juni 2017 wies die Gerichtspräsidentin das Gesuch um Entlassung aus dem Mandat ab. Sie begründete die Verfügung damit, dass der Vorwurf des Beschwerdeführers, den Verteidiger mehrfach nicht erreicht zu haben, nicht genüge. Diese Verfügung wurde nicht angefochten. Am 3. Juli 2017 stellte der Beschwerdeführer bei der Präsidentin des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland seinerseits ein Gesuch um Entlassung von Rechtsanwalt B.________ aus dem amtlichen Mandat.