Die Präsidentin sandte eine Kopie dieses Schreibens an den amtlichen Verteidiger zur Kenntnisnahme. Am 30. Mai 2017 ersuchte dieser die Präsidentin um Entlassung aus dem amtlichen Mandat, wobei er dies mit der unwiederbringlichen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses begründete, sodass eine unbefangene Verteidigung nicht mehr garantiert werden könne. Mit Rücksicht auf die Vertraulichkeit der Korrespondenz zwischen ihm und seinem Klienten legte er bloss einen Beleg vor, aus dem hervorging, dass er seinen E-Mail-Account nicht gesperrt hatte. Am 6. Juni 2017 wies die Gerichtspräsidentin das Gesuch um Entlassung aus dem Mandat ab.