Der dort durchgeführte Drogenschnelltest verlief negativ. Der behandelnde Notfallarzt erachtete es als unwahrscheinlich, dass die plötzliche Bewusstlosigkeit des Beschwerdeführers durch dessen Zuckerkrankheit ausgelöst worden sei, und verneinte bis zur definitiven Abklärung des Gesundheitszustands seine Fahrtauglichkeit.