2 de. Damit ist fraglich, ob er diese ebenfalls nicht akzeptiert (implizit abgeleitet aus dem Einwand, wonach er die Fahrunfähigkeit bestreite) oder ob er die Untersuchung allenfalls – ungeachtet der Tatsache, dass er mit der Strafuntersuchung nicht einverstanden ist – mit Blick auf das von ihm erwartete Untersuchungsergebnis hinnimmt. Da sich die Beschwerde ohnehin als unbegründet erweist (E. 3 hiernach), wird diese Frage ausnahmsweise offen gelassen.