1. Gegen A.________, welcher am 19. August 2017 einen Selbstunfall mit seinem Fahrzeug verursacht hat (er kam rechts von der Strasse ab und kollidierte frontal mit zwei Büschen und einem Baum), wird wegen Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand ermittelt. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ordnete – zuerst mündlich, dann mit Verfügung vom 21. August 2017 schriftlich – eine Blut- und Urinuntersuchung an. Gegen die Verfügung vom 21. August 2017 reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 28. August 2017 Beschwerde ein.