Diese könnten im vorliegenden Strafverfahren gegen ihn vorgebracht werden, indem z.B. versucht werden könnte, den Privatkläger aufgrund seines Lebensstils etc. als unglaubhaft darzustellen. 4.4 Nach dem Gesagten hat das Regionalgericht zu Recht dem Beschwerdeführer das amtliche Mandat per 21. August 2017 entzogen. Das Regionalgericht hat mittels des Entzugs der amtlichen Verteidigung nicht in unzulässiger Weise auf das Ver-