9 und/oder des Gerichts, im Falle der notwendigen Verteidigung für eine wirksame Verteidigung zu sorgen. Die Beschwerdekammer in Strafsachen teilt im Übrigen die Auffassung des Regionalgerichts, dass weder der Beschuldigte noch der Privatkläger in der Lage gewesen sein dürften, die Tragweite einer allfälligen Interessenskollision resp.